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Sonntag, 21. Oktober 2012
Erbschaft- und Schenkungsteuer: EU-Kommission verklagt Deutschland
Die EU-Kommission
verklagt Deutschland wegen „diskriminierender Erbschaftsteuerbestimmungen“ beim
Europäischen Gerichtshof (EuGH). Nach deutschem Recht wird für geerbtes
deutsches Vermögen eine höherer Steuerfreibetrag gewährt, wenn der Erblasser oder
der Erbe in Deutschland lebt, als wenn beide im Ausland leben. Somit werden
Gebietsfremde für in Deutschland belegenes, geerbtes Vermögen höher besteuert
als in Deutschland ansässige Personen. Eine solche Bestimmung könnte nach Ansicht der Kommission im Ausland
lebende Personen davon abhalten, in Deutschland in Immobilien zu investieren.
Nach Auffassung der Europäischen Kommission stellt diese Bestimmung eine
ungerechtfertigte Beschränkung des in den Verträgen verankerten freien
Kapitalverkehrs dar.
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